Weniger Video-Technik
Im November 2015 fielen mir drei Kameras an dem hiesigen Einkaufszentrum auf, die verdächtig auf den Gehweg schielten, mich wahrscheinlich filmten und wer weiß wie lange die Aufzeichnungen speicherten. Da in solchen Fällen gerade nicht öffentliches Straßenland überwacht werden darf, wandte ich mich an den Berliner Landesbeauftragten für Datenschutz.
Knapp zehn Monate später erhielt ich dann eine äußerst positive Antwort. Die Prüfung ergab, dass die Kameras nicht den Voraussetzungen des Bundesdatenschutzgesetzes genügen und der Betreiber die Demontage der Kameras bestätigte.
{ width=100% }
Die Begründung des Betreibers erinnerte mich stark an Berliner CDU-Rhetorik
Sie hat angegeben, die Videoüberwachung vorwiegend zur präventiven Verhinderung von Straftaten und zur Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden einzusetzen.
Heute kam ich mal wieder dort vorbei und sah, dass die Kameras mitnichten demontiert wurden. Bei zweien wurde wahrscheinlich der Erfassungsbereich geändert, die Dritte schaut unvermindert in dieselbe Richtung.
To be continued.